Die Sportjugend Nordhausen versteht sich als Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen der Sportvereine in unserem Landkreis. Entsprechend geltendem Bundesrecht und der Jugendordnung der Thüringer Sportjugend ist jedes Vereinsmitglied bis zu 27 Jahren auch Mitglied der Jugendorganisation des Kreissportbundes Nordhausen e.V. Die Gestaltung von sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit durch Vereine, Sportkreise, Verbände und sind Hauptinhalt unserer Tätigkeit.

Entscheidende Grundlage dafür bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), gültig seit dem 3.10.1990 in den neuen und seit dem 1.1.1991 in den alten Bundesländern. Für die Sportjugend Nordhausen ist weiterhin das vom Freistaat Thüringen erlassene Ausführungsgesetz zum KJHG von Bedeutung (gültig ab 12.1.1993).

Die Jugendarbeit im Sportverein ruht auf zwei wesentlichen Säulen:

Die Sportjugend Nordhausen will ihr Angebot an Jugendarbeit im Sport und bei der sportlichen Jugendarbeit sichern und profilieren.

Wir wollen unsere Stellung im mitgliederstärksten Jugendverband des Freistaates ausbauen.

Um diese Grundlinie unseres Handelns trotz schwieriger demografischer Entwicklungen und stetig knapper werdender öffentlicher Mittel durchsetzen zu können, bedarf es der weiteren Qualifizierung und des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Engagements aller Verantwortungsträger und Mitstreiter.

Schwerpunkte unserer Arbeit werden sein:

  • Vernetzung und Engagement
  • Kommunikation
  • Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Nordhausen e.V.
  • Mitwirkung
  • Gesungheitliche Jugendbildung
  • Jugendverbandliche Arbeit
  • Spendenakquisition
  • Juniorenteam
  • Initiativen gegen Extremismus
  • Internationale Jugendarbeit
  • FSJ - Erfahrungen einbringen
  • Finanzstrategie und Qualitätsmanagement
  • "Jugend trifft Ehrenamt trifft Sport
  • Örtliche Jugendförderung

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