Mitgliederbestandserhebung startet am 1. Januar

1. Januar 2026

Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? 

Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung 2025. Gemäß §13 (4) der Satzung des LSB Thüringen sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden. Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins- und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitglieder- und Funktionärsdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen.

Das Portal wird vom 1. Januar bis 16. Februar 2026 geöffnet sein unter www.unser-sportverein.net.

Die Abgabe der unterschriebenen Originalanträge zur Vereinsförderung muss bis zum 31. März 2026 erfolgen. Weiterführende Informationen zur Bestandserhebung gibt es in zwei Webkonferenzen (7. Januar 19 Uhr, 4. Februar 19 Uhr), während der speziell für die Bestandserhebung eingerichteten telefonischen Servicezeiten (15. Januar und 5. Februar jeweils von 17 bis 21 Uhr; 31. Januar von 9 bis 12 Uhr) sowie auf der LSB-Homepage.

Weitere Infos zur Bestandserhebung: https://www.thueringen-sport.de/service/bestandserhebung

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